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Richterobligatorium im Breitensport Drucken

Pflichten der Vereine
Wir haben bereits alle Vereine im 2009 an den technischen Leiterkursen der Aktiven, sowie an der Delegiertenversammlung ZTV und im Turninfo informiert, dass in allen Sparten (Gymnastik, Leichtathletik, Geräteturnen, Aerobic, Fachteste, Fit&Fun und Nationalturnen) grundsätzlich ein Richter-Obligatorium gilt. Der Verein stellt mindestens einen brevetierten Richter in der Sparte die vom Verein geturnt wird.

Gewinn für Alle
Es ist absolut im Interesse der Vereine und des Turnsportes insgesamt, dass wir über genügend Richter verfügen. Wir sind überzeugt, dass schlussendlich auch die Vereine von gut ausgebildeten Richtern profitieren können. Ein grösserer Pool an Richtern erleichtert den Richterverantwortlichen die Einteilung der Richter für die verschiedenen Wettkämpfe, insbesondere auch für unsere Jugendanlässe wie Spieltage, Einzelturntage, Gerätewettkämpfe, Jugendsporttag, Kantonale Meisterschaften usw.

Ausschreibung der Kurse
Neue Richterausbildungen werden jeweils im Turninfo und auf der Homepage unter „Kurse“ ausgeschrieben oder sind jederzeit über die Ressortleiter in Erfahrung zu bringen.

Wettkampfbestimmungen
Übergeordnet dieser Weisung haben jeweils immer die Wettkampfbestimmungen des entsprechenden Anlasses Gültigkeit. Diese beinhalten die genauen Pflichten der Vereine im Bezug auf das Richterwesen in den einzelnen Sparten.

Ausnahmen die nicht den Wettkampfbestimmungen entsprechen
Auf Antrag eines Vereins kann nur die Gesamtwettkampfleitung des entsprechenden Anlasses Ausnahmen bewilligen.

Bei Fragen geben wir jederzeit gerne Auskunft.

Mit sportlichen Grüssen
Walter (Gudi) Gutknecht
Abteilungsleiter Breitensport



 
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