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Swisslos-Gesuche 2021 (Periode 2022)

Swisslos ist Sportförderer Nummer 1 - davon profitieren auch Zürcher Turnvereine

denzler ladina

Der Sport im Kanton Zürich profitiert von mehreren Millionen Franken im Jahr aus dem Sportfonds des Kantons Zürich. Dieser wird durch den Zürcher Gewinnanteil der Swisslos gespiesen. Der Eingabetermin für die Swisslos-Gesuche 2021 (Periode 2022) ist am 31. Januar 2021.

Swisslos-Gelder werden aus den Produkten (z.B. Swiss Lotto, Euro Millions, sporttip, diverse Lose etc.) der Swisslos Interkantonalen Landeslotterie generiert. Da der Reingewinn der Swisslos Interkantonalen Landeslotterie vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugutekommt, darf Swisslos als Sportförderer Nummer 1 bezeichnet werden. Davon profitieren auch Zürcher Turnvereine.

Der Eingabetermin für die Swisslos-Gesuche 2021 (Periode 2022) ist am 31. Januar 2021

Für die Swisslos-Gesuche Sportmaterial sind folgende Punkte zu beachten:

Das Sportmaterial muss auf der Materialliste ZTV aufgeführt sein.
Der Einkauf und die Bezahlung durch den Verein im Jahr 2020.
Mindestbetrag CHF 500.–

Die Eingabe der Gesuche geschieht online über das Extranet des ZKS (Zürcher Kantonalverband für Sport). Mehr Infos findest du auf unserer Seite. Bei Fragen hilft euch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Geschäftsstelle des ZTV gerne weiter.

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